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Die EU-Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützen jeden Fluggast ab einem EU-Flughafen — viele Reisende fordern jedoch nicht ein, was ihnen zusteht.
War dein Flug mehr als drei Stunden verspätet, wurde er innerhalb von 14 Tagen vor Abflug annulliert oder wurdest du wegen Überbuchung nicht befördert — und liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor — schuldet dir die Airline eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 €, 400 € oder 600 €, gestaffelt nach Flugdistanz in Kilometern.
Wende dich zuerst schriftlich an die Airline und berufe dich auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Lehnt sie ab oder reagiert nicht, ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Durchsetzungsstelle; die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) schlichtet außergerichtlich. Alternativ übernimmt ein spezialisierter Dienst wie Compensair die Durchsetzung gegen Erfolgsprovision — ohne Kosten, wenn keine Ausgleichszahlung erzielt wird.


